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   BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78   

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BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78 (https://dejure.org/1980,2435)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1980 - 2 B 65.78 (https://dejure.org/1980,2435)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1980 - 2 B 65.78 (https://dejure.org/1980,2435)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines ursprünglich angefochtenen Verwaltungsakts - Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
    Dabei erfordert es die in § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO normierte Darlegungspflicht, daß innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens eine für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage konkret bezeichnet wird, und zwar unter Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (ständige Rechtsprechung; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).

    Sie bezeichnet nämlich keine konkrete, grundsätzlicher Klärung zugängliche Rechtsfrage und legt auch nicht dar, inwiefern die gestellte Frage sowohl Tür die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im erstrebten Revisionsverfahren erheblich sein wird (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]).

  • BVerwG, 26.05.1976 - VIII C 69.73

    Einberufung eines Wehrpflichtigen vier Monate vor seiner Diplomvorprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine Prüfung des Feststellungsinteresses entbehrlich ist, wenn feststeht, daß ein Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist.(vgl. Urteile vom 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 - [Buchholz 448.1 § 11 Ersatzdienstgesetz Nr. 5] und vom 26. Mai 1976 - BVerwG 8 C 69.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 82]).
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 83.70
    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine Prüfung des Feststellungsinteresses entbehrlich ist, wenn feststeht, daß ein Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist.(vgl. Urteile vom 14. Februar 1973 - BVerwG 8 C 83.70 - [Buchholz 448.1 § 11 Ersatzdienstgesetz Nr. 5] und vom 26. Mai 1976 - BVerwG 8 C 69.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 82]).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt das Tatsachengericht den Umfang einer Beweisaufnahme wie auch die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich nach seinem pflichtgemäßen Ermessen; in der unterlassenen Hinzuziehung eines Sachverständigen liegt ein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO nur dann, wenn sich das Gericht eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zusteht oder an der zumindest begründete Zweifel bestehen oder wenn es die bestehende Sachkunde überschätzt oder wenn die Begründung seiner Entscheidung aus ungenügenden Darlegungen auf mangelnde Sachkunde schließen läßt (vgl. Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 69.70 - [insoweit in BVerwGE 40, 268 ff. nicht abgedruckt]; Beschlüsse vom 19. März 1970 - BVerwG 4 B 155.69 - [DVBl. 1970, 582, 583], vom 12. Juni 1972 - BVerwG 7 B 117.70 -, vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 71.70 - und vom 1. Oktober 1973 - BVerwG 4 B 47.73 -).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 -, vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 92, 125 und 162]).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
    Das erfordert, daß substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bzw. sein Prozeßbevollmächtigter bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie die Darlegung, daß die weiteren Ausführungen zur Klärung des von ihm geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105]; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23]).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
    Es kommt nicht darauf an, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist, sondern nur auf die Abweichung in den tragenden rechtlichen Ausführungen (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128], vom 22. April 1975 - BVerwG 6 B 2.75 - und vom 24. Januar 1980 - BVerwG 2 B 32.78 -).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 -, vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - und vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 92, 125 und 162]).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
    Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 81 und 130]).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
    Das erfordert, daß substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bzw. sein Prozeßbevollmächtigter bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie die Darlegung, daß die weiteren Ausführungen zur Klärung des von ihm geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105]; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 183.65

    Antrag auf die Erteilung der Genehmigung in der Sonderform des Berufsverkehrs -

  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76

    Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende

  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche

  • BVerwG, 22.04.1975 - 6 B 2.75

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67

    Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 69.72
  • BVerwG, 31.08.1962 - VII CB 76.61

    Rechtfertigung einer zulassungsfreien Revision durch eine Rüge aufgrund der

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 78.76

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Festsetzung von

  • BVerwG, 09.11.1976 - 8 B 31.76

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 71.70

    Weitere Abwägungen mit privaten Belangen bei § 35 Abs. 2 Bundesbaugesetz (BBauG)

  • BVerwG, 27.02.1963 - VI C 200.61

    Feststellungsinteresse bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen

  • BVerwG, 24.01.1980 - 2 B 32.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung der

  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 20.63
  • BVerwG, 02.04.1968 - VI B 55.67

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bezüglich der Dienstfähigkeit eines

  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 13.74
  • BVerwG, 01.10.1973 - IV B 47.73

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Abweichung von einer Entscheidung des

  • BVerwG, 27.04.1961 - II C 60.59
  • BVerwG, 27.12.1967 - VI B 46.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 21.09.1979 - 2 CB 23.79
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1974 - VI A 458/73
  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Ferner ist aber bereits hinreichend geklärt, daß die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit (bzw. Dienstfähigkeit) ärztlich untersuchen zu lassen, von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden kann, ob sie - insbesondere unter Berücksichtigung der soeben dargelegten Gesichtspunkte - ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich ist (vgl. OVG Münster, ZBR 1974, 362, 363; vgl. auch Beschlüsse vom 27. Dezember 1967 - BVerwG 6 B 46.67 - und vom 10. März 1980 - BVerwG 2 B 65.78 - sowie Battis, Bundesbeamtengesetz, § 42 Anm. 4).
  • BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78

    Fürsorgepflicht des Richterdienstgerichts - Vertreter des Dienstherrn -

    Es ergeben sich deshalb keine grundsätzlichen Rechtsfragen, die vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seiner Zuständigkeit geklärt werden könnten (Beschlüsse vom 7. August 1969 - BVerwG 6 B 20.69 - und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 2 B 65.78 -).
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